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Qualitätsprüfung von Most

Verkostungsspezialisten bei der Mostprämierung ©Thünauer Georg, LK Steiermark
Seit dem Jahr 2014 gibt es eine eigene Obstwein-Verordnung, die unter anderem die Qualitätsstufen bei Most regelt. Seitdem gibt es eine ähnliche dreistufige Qualitätspyramide wie beim Wein.

Als Basis dient die Bezeichnung Most aus Österreich. Darüber gibt es den Most aus der Steiermark, bei dem das Obst aus der Steiermark stammen muss und auch höhere Qualitätskriterien angesetzt werden als beim klassischen Most. Als höchste Kategorie gilt der Qualitätsobstwein – mit einer Herkunft kleiner als dem Bundesland. Hier werden nicht nur noch strengere Kriterien angesetzt – sondern es gibt auch einen vorgeschriebenen Prüfprozess der durchgeführt werden muss.

So muss der Mostproduzent beim Bundesamt für Obst- und Weinbau einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer abgeben und dabei auch vier Flaschen des entsprechenden Mostes. Dieser wird sowohl analytisch als auch sensorisch untersucht. Im Labor erfolgt die analytische Prüfung ob alle wertgebenden Inhaltsstoffe entsprechend vorhanden sind (Alkoholgehalt, Säuregehalt, flüchtige Säuren, …), danach folgt die sensorische Prüfung bei welcher die Probe von einer amtlichen Kommission aus sechs Mitgliedern verkostet wird.
 

Für die Bezeichnung Qualitätsobstwein wird der Most genau geprüft

Aufgrund des Geschmackes bestätigt die Kommission bei entsprechender Qualität, dass der Most zurecht ein Qualitätsobstwein ist. Werden beide Teile, also analytisch und sensorische Bewertung, positiv abgeschlossen, so erhält der Produzent einen Bescheid, dass er seinen Most als Qualitätsobstwein bezeichnen darf, und dass die staatliche Prüfnummer auf dem Etikett angeführt werden muss. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für einen Qualitätsobstwein das Qualitätsobstweinsiegel am Flaschenverschluss zu führen, damit für den Konsumenten mit einem Blick klar ist, dass es sich um einen qualtitativ hochwertigen Qualitätsobstwein handelt.

Ähnlich wie bei Wein gilt diese Qualitätspyramide nur für den klassischen Most. Obstschaumweine und Cider können diese Qualitätsprüfung nicht durchlaufen und dürfen als Herkunft auch nur die Bezeichnung Österreich führen.
Flaschen mit österreichischem Qualitätswein ©Thünauer Georg, LK Steiermark
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